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Das Szenario Banken-Grounding


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Erstellt: 03.01.2009 • Stand: 03.01.2009 • Autor: Dirk Schröder

EINLEGERSCHUTZ
Das Szenario Banken-Grounding

Über das Thema "Einlegerschutz" ist in letzter Zeit in den Medien viel geschrieben worden. Es geht in der Schweiz um den gesetzlichen Schutz der Kleinsparer, der bei Bankenpleiten 30'000 Franken beträgt und auf 100'000 Franken angehoben werden soll. Dieser Aspekt des Einlegerschutzes soll hier nicht vertieft werden, die Fakten hierzu sind allgemein bekannt. Doch es gibt noch einen anderen Aspekt, der weithin unbekannt sein dürfte und Beachtung verdient.

Am 19.11.2008 erschien in der NZZ ein längerer Beitrag von Dr. Myriam A. Gehri, einer Rechtsanwältin aus Zürich, die zugleich Lehrbeauftragte an der Universität Zürich ist. Der Titel des Beitrags lautete "Das Szenario Banken-Grounding. Keine absolute Sicherheit durch den Abzug von Kundengeldern". Frau Gehri geht vom Sachverhalt aus, dass verunsicherte Bankkunden seit Wochen ihre Gelder aus schweizerischen Bankhäusern massenhaft abziehen und stellt dazu eine unerwartete Frage: "Was würde im Falle eines ... Groundings im Sinne eines Bankenkonkurses mit den bereits abgezogenen Kundengeldern passieren?"

Ihre nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Bankkontokorrent (Privat- und Sparkonto) und nicht auf Depotwerte, da letztere den Bankkunden im Konkursfall herausgegeben werden müssen. Geht nun eine Bank infolge der massiven Geldabzüge in Liquidation oder in Konkurs, so sind gemäss Frau Gehri "alle Rechtshandlungen, die der Schuldner [= die Bank] innerhalb der letzten fünf Jahre vor Konkurseröffnung vorgenommen hat, um Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zu begünstigen", anfechtbar. Unter "benachteiligten Gläubigern" sind dabei Bankkunden zu verstehen, die ihre Gelder von der betreffenden Bank nicht abgezogen haben. Das Ergebnis: "Nach der hier vertretenen Ansicht besteht daher eine erhöhte Gefahr, dass die Gerichte im Falle eines Bankenkonkurses die abgezogenen Kundengelder auf Klagen der Konkursverwaltung oder einzelner Gläubiger hin der Konkursmasse zurückführen könnten, um damit eine gerechte Aufteilung unter den nicht privilegierten Drittklassgläubigern zu ermöglichen."

SHOCKING! Doch die Replik liess nicht lange auf sich warten. Sie kam von Prof. Dr. Christian Brückner, Rechtsanwalt und Notar ind Basel und Zürich, und fand sich in der NZZ vom 22.11.2008. Brückner bezog sich auf den Gehri-Artikel und gelangte in seiner ausführlichen Gegendarstellung zu folgender Kernaussage:  "Ich halte diese Auffassung - mit Verlaub - für abwegig. Es ist bedauerlich, dass eine solche Meinung ihren Weg in die NZZ findet."

Am 3.1.2009 findet sich in der NZZ ein kurzer Beitrag "Der Madoff-Skandal bleibt undurchsichtig". Interessant ist hier vor allem der Schluss: "Bereits sind zahlreiche Klagen angestrengt worden. Anleger, die ihre Mittel in den letzten sechs Jahren zurückgezogen haben, müssen Rückforderungen des Sachwalters zugunsten der Liquidationsmasse gegenwärtigen." THEORIE und PRAXIS.

 


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