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Erstellt: 14.12.2009 • Stand: 14.12.2009 • Autor: Dirk Schröder
  
USA: DAS HALALI WIRD GEBLASEN
„In Frage gestellte Kreditwürdigkeit“
  
Das Zitat im Titel war einem viertelseitigen Beitrag in der NZZ vom 14.12.2009 vorangestellt mit dem Untertitel: „Neubeurteilung der mit Staatsanleihen verbundenen Anlagerisiken“. Das dicke Ende kommt zum Schluss unter der Überschrift „Alarmierend hohe Schulden“, doch auf dem Weg dahin wird der Leser schrittweise „aufgeklärt“:
 
„Im Laufe von nur wenigen Wochen hat sich die Beurteilung der Anlagerisiken von Staatsanleihen spürbar verändert. Obwohl nicht zu übersehen war, dass sich viele Staaten, die ohnehin über beide Ohren verschuldet waren, zusätzlich verschuldet haben, um die Finanzkrise abzuwenden, stand die Bonität nicht zur Diskussion. Jetzt aber kommen Zweifel auf … Das Gespenst des Staatsbankrotts rührt sich wieder, aber diesmal nicht wegen Entwicklungsländern, sondern wegen Industriestaaten.“
 
„Dubai spiegelt nur die Zweifel an dem fortgesetzten Schönreden der effektiven Finanzlage und Bonität vieler Staaten … Zwar betont Moody’s, dass keiner der 17 Staaten mit ‚AAA’-Rating in unmittelbarer Gefahr sei, diese Auszeichnung zu verlieren. Doch … der leicht drohende Zeigefinger gilt insbesondere Grossbritannien und den USA und ihren jeweiligen Regierungen.“
 
Damit kommen wir zum eigentlichen Thema und Schlussabschnitt des NZZ-Artikels:
 
„Alarmierend ist auch die Gesamtschuld. Für die USA ergibt sich, laut Research Affiliates, für alle staatlichen und staatsnahen Einheiten eine Verschuldung von 424% des Bruttoinlandproduktes, zusammengesetzt aus 60% an offiziellen Staatsschulden, 81% an Schulden anderer Körperschaften und 283% an ungedeckten Verpflichtungen. Unter Berücksichtigung der Verschuldung privater Haushalte (99%) und aller Unternehmen (317%, ohne ausserbilanzliche Titel) beträgt die Gesamtschuld sogar 840%. Das Problem beschränkt sich nicht nur auf die USA. Auch andere Länder haben hohe offizielle und intransparente Verpflichtungen. Angesichts der prekären, durch die Finanzkrise verschärften Lage überrascht nur, dass Anleger und Rating-Agenturen nicht seit langem Alarm schlagen und fragen, wie eine ordentliche Rückzahlung möglich sein wird.“
 
Soweit die NZZ am Mo 14.12.2009. Meines Wissens ist es das erste Mal, dass ich derart exakt über die „Gesamtschulden der USA“ ins Bild gesetzt werde. Denn die Gesamtschulden der einzelnen westlichen Industrieländer war bisher top secret und konnte allenfalls grob geschätzt werden. Nun aber wird plötzlich und unerwartet „die Katze aus dem Sack“ gelassen und die USA entpuppt sich als zahnloser, lebensunfähiger Tiger. Das aber ist alles eine abgekartete Sache, der programmierte Ablauf eines geheimen Masterplans.
 
Ein Mass zur Beurteilung der exorbitanten US-Überschuldung liefert die NZZ auf der Seite „Börse und Konjunktur“ im Artikel „Etliche wackelnde Länder-Ratings“, wo es heisst: „Laut Schätzungen des IMF wird sich das Schulden-Ratio (Schulden/BIP) der ‚reifen’ G-20-Staaten auf 110% verschlechtern.“ Verstehen Sie? 110% beträgt die bevorstehende durchschnittliche Verschlechterung von 20 Industriestaaten, doch in den USA wird bereits derzeit ein Ratio von 424% ermittelt.
 
Nehmen Sie die BWB-Ausgabe 181 „Der Staat im Staate“ vom 2.12.2009 hervor und betrachten Sie Bild 1 auf Seite 4. Beim „Staat“ oben tragen Sie bitte „USA“ ein, im Feld „Volkswirtschaft“ unten „= BSP 13.843 Mrd. im 2007 = 100%“, im Feld „Kreditwirtschaft“ darüber „= Gesamtschulden 840%“.
 
Aufgrund der detaillierten NZZ-Angaben und des bekannten BIP von 13.843 Mrd. (= etwa ein Fünftel des jährlichen Welteinkommens) lassen sich nun folgende Beträge im Schema in Bild 1 zuordnen:
 
PRIVATHAUSHALT. Die Verbraucherausgaben der etwa 300 Millionen Einwohner der USA bilden rund 70% des US-BIP. Diesem Feld C sind 99% der Gesamtschulden oder 13'705 Mrd. zuzuordnen. Dies sind grösstenteils Hypothekarschulden, Autos auf Leasing sowie Konsumkredite (Kreditkarten). Auf jeden Einwohner entfallen demnach im Durchschnitt 45'680 privater Schulden pro Person. Rechnet man diese bereits unvorstellbare Zahl auf die Zahl der Erwerbstätigen um, muss man mindestens von einer Verdoppelung ausgehen.
 
PRODUZENTEN. Aus dieser Sicht fallen etwa 79% des US-BIP auf den Dienstleistungssektor, etwa 20% auf den Industriesektor und nur etwa 1% auf die Landwirtschaft. Diesen „Unternehmen“ in Feld A und B in Bild 1 sind 317% der Gesamtschulden oder 43'882 Mrd. zuzuordnen. Die darauf jährlich anfallenden Zinsen sind in den Marktpreisen eingerechnet und werden somit von den Privathaushalten finanziert. Doch zu Ende gedacht müssen letztlich die Privathaushalte auch alle Unternehmensschulden übernehmen, so dass eine weitere Belastung von durchschnittlich 146'270 Unternehmensschulden pro Person auf jeden US-Bürger entfallen, gleich welchen Alters.
 
Wenn der US-Staat nicht verschuldet wäre, ergäbe sich eine Gesamtverschuldung von 57'587 Mrd. und jeder der 300 Millionen US-Bürger hätte somit bereits im Schnitt 191'950 an Privat- und Unternehmensschulden zu tragen.
 
STAAT. Die gesamten Staatsschulden der USA belaufen sich auf 424% des US-BIP, was einen Betrag von 58'694 Mrd. ausmacht. Da Staatsschulden immer zulasten des Bürgers gemacht werden, ergibt dies eine Belastung von durchschnittlich 195'650 Staatsschulden pro Person für jeden US-Bürger.
 
USA. In den USA als stärkster Wirtschaftsmacht der Welt und einem Energieverbrauch von knapp ¼ des weltweiten Konsums ergibt eine Gesamtverschuldung von 840% des BIP eine nominale Verschuldung von total 116'281 Mrd. oder von durchschnittlich 387'600 pro Kopf der Bevölkerung jeglichen Alters.
 
Ein möglicher Massstab: Ein helvetischer Betreibungsbeamter in Bern vertrat vor einiger Zeit die Ansicht, dass sich ein angehäufter „Schuldenberg“ einer Privatperson von 35'000 Franken im Normalfall nicht mehr zurückzahlen lässt.
 
Was hat das alles zu bedeuten?
 
Zunächst eine praktische Betrachtung. „Geldschulden“ sind eine Zeitpunktgrösse, die an einem bestimmten Stichtag, beispielsweise per 31.12., festgestellt wird. Das „Bruttoinlandprodukt“ ist dagegen eine Zeitraumgrösse, die üblicherweise ein Kalenderjahr betrifft und aus der einen Sichtweise das „Gesamteinkommen“ eine Volkswirtschaft in dieser Zeit betrifft. Doch man kann das Gesamteinkommen nicht zur Schuldentilgung verwenden, sondern nur den kleinen Teil, der nach Abzug aller zwingenden und notwendigen Ausgaben übrig bleibt. Mit dem Begriff „Sparquote“ der Privathaushalte ist es da allein nicht getan, da im BIP auch die entsprechenden Werte der Unternehmen und des Staates einfliessen. Auf der Ebene der Unternehmungen ist die buchhalterisch ermittelte Grösse „Gewinn“ hierfür aber unbrauchbar wegen der zeitlichen Abgrenzungen, die die Gewinnhöhe beeinflussen, ohne finanzielle Transaktionen darzustellen. Und der „staatliche Haushaltsüberschuss oder -verlust“ ist wie der „Gewinn“ eine äusserst manipulationsanfällige Residualgrösse. Trotzdem: Die Ermittlung der Gesamtsumme dieser drei Netto-Grössen wäre die Grundlage, um die Schuldentilgungsfähigkeit einer Volkswirtschaft überhaupt beurteilen zu können. Doch selbstverständlich fehlt eine solche Berechnung seit eh und jeh.
 
Dann noch eine völlig unerwartete Perspektive.
 
Im Alten Testament im Vers Num 13,32 ist die Rede von einem „Land, das seine Bewohner verzehrt“. Darum geht es hier: Die USA sind das bisher letzte Weltreich in einer historischen Abfolge, die bis auf 3760 v. Chr. zurückgeht, dem Beginn der jüdischen Zeitrechnung. Diese gewaltigen Menschenansammlungen unter einem staatlichen Dach eines „Imperiums“ wurden und werden von den im Hintergrund Herrschenden geschaffen, um damit (A) einerseits das menschliche Deckungssubstrat für eine, nämlich für ihre „Weltwährung“ und deren grenzenlose Verschuldung zulasten der Bevölkerung und (B) andererseits das menschliche Rekrutierungssubstrat für eine, nämlich für ihre militärische „Weltmacht“ zu erzeugen und zu unterhalten bis zum Zeitpunkt X. Auf diese Weise wird nicht nur die Lebenskraft der betreffenden Bevölkerung und deren Immunsystem, also das Knochenmark und die Lymphe, irreversibel ausgebeutet, sondern diese sind bereits über die Verschuldung für künftiges Leben verbraucht worden. Im Klartext: Ein privat hoch verschuldeter Mensch ist im Prinzip ein Scheintoter, denn er hat heute bereits das Leben, sein Leben verbraucht, für das er erst morgen das erforderliche Geld verdient. Und die hinzu zu zählende Verschuldung von Unternehmungen und Staatshaushalt, die die Privatperson nicht beeinflussen kann, belastet seine Lebenskraft um ein enormes Weiteres.
 
Das 4. Buch Moses, „Numeri“, trägt diesen lateinischen Namen, weil es dort fast nur um „Volkszählungen“ geht, allerdings beschränkt auf „kampffähige Männer“. Das ist die Seite der „Volkszählungen“, bevor das Geldsystem seine überragende Rolle antrat.
 
Weil aber König David in 2 Sam 24,1ff. eine „Volkszählung“ in Israel und Jehuda durchführen lässt, versündigt er sich und wird vor die Wahl zwischen drei Strafen gestellt: Entweder sieben Jahre Hungersnot, oder drei Monate Flucht vor dem Feinde oder drei Tage Pest in seinem Land (2 Sam 24,13). David entscheidet sich und gegen sein Volk für die Pest und es sterben 70'000 Mann.
 
Die Juden entziehen sich diesen „Zensus“ seit jeher. Hierzu erklärte Rabbiner H. I. Grünewald aus London: „Wir zählen nicht die Köpfe – so zählt man Rinder – wir zählen ‚Nefaschot’, Seelen.“ Bei den Juden „gilt das Verbot des direkten Zählens auch heute“. [Braun 159f.]. Das ist auch der Grund, warum sich die wirkliche Anzahl der Juden in einem Land nicht exakt feststellen lässt – obwohl jeder Jude ja bekanntlich im Register der Synagoge registriert worden ist und sein Judentum auch beibehält, wenn er „konvertiert“. Die Juden wollen nicht als Rinder gezählt werden. Das Wort „Rind“ hat der Rabbiner hier nicht zufällig ausgewählt, denn das lateinische Wort für „Geld“, „pecunia“, leitet sich ab von „pecus“ für „Vieh“ – der unwissende Mensch als Haftungssubstrat für die Kreditgeldschöpfung. Hierzu existiert auch das bibelhebräische Wort BYR „báár“ in Ps 49,11; 73,22; 92,7; Pr 12,1; 30,2 für „Vieh, bildlich für geistloser Mensch“ [Gesenius 109].
 
Ergebnis: Die „Volkszählungen“ in „Volkswirtschaften“ dienen primär nur dem Zweck, die Anzahl „Rinder“ festzustellen, die man fiskalisch und militärisch belasten kann. In den westlichen Industrieländern ist diese Ratio vollständig und im Übermass ausgereizt, die Gesundheit der Bevölkerung ist zerstört. Die weisse Rasse wurde ausgesaugt und hat deswegen ausgedient und wird nun schrittweise über den planmässigen Zusammenbruch der westlichen Staaten „entsorgt“.
 
 
Wo aber, so muss man sich fragen, ist dann all das viele Geld geblieben, das aus den westlichen Volkswirtschaften seit Generationen professionell herausgezogen wurde? Meine Antwort: Dort, wo auch der legendäre Schatz der Templer verborgen liegt. Ich habe die Spur gefunden, doch davon ein anderes Mal.
 
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Erstellt: 04.09.2009 • Stand: 29.12.2009 • Autor: Dirk Schröder

REPO-FINANZIERUNG DER UBS

Mit einem NACHTRAG vom 10.12.2009
Zweiter NACHTRAG vom 29.12.2009


Am 3.9.2009 erhalte ich das E-mail eines Abonnenten, der mir unter anderem folgendes mitteilt:

"Ein Bekannter hat mir erzählt, er hat im Januar den Depot-Auszug von der UBS erhalten. Alle Aktien haben eine Bemerkung 'Ausgeliehen' gehabt und das Metallkonto auch. Ich dachte vorher, das macht man streng geheim!"

Mein Kommentar: DIE ZEICHEN VERDICHTEN SICH! Lesen Sie die BWB-Ausgabe Nr. 173 "Kapital und Arbeit" vom 14.7.2008, dort steht im ersten Teil alles drin über REPO!

NACHTRAG vom 10.12.2009

Aufgrund des obigen Zitats hat mir eine Abonnentin freundlicherweise den "Securities-Lending-Vertrag" der UBS zugesandt. Der dreiseitige Vertrag umfasst 13 Artikel und hält einleitend fest: "Unter Securities Lending versteht man die Ausleihe von Wertschriften."

Der 1. Artikel betrifft die "Ermächtigung" der UBS durch den Kunden und lautet:


"Der Kunde, als Lender, stellt hiermit UBS, welche auf eigene Rechnung und Gefahr als Borrower handelt, alle ausleihfähigen Wertschriften (Ziff. 2) für das Securities Lending zur Verfügung, die derzeit und künftig in seinem/n Wertschriftendepot(s) mit der Stammnummer Nr. __________ verbucht  sind ...".

Mein Kommentar: Dieser Vertrag wird vom Kunden und von der UBS AG unterschrieben, so dass es den Kunden eigentlich nicht verwundern dürfte, wenn er auf dem Depot-Auszug die Bemerkung "Ausgeliehen" vorfindet.

Wenn nun aber der zitierte UBS-Kunde bemerkt: "Ich dachte vorher, das macht man streng geheim!", so würde dies bedeuten, dass er einen solchen Vertrag nicht unterschrieben hat und die UBS die Wertschriften eines Kunden im Depot auch dann ausleiht, wenn kein solcher Vertrag existiert. Ist das Vertrags-Formular der UBS letztlich nur "Kosmetik" für alle Fälle? Die Abonnentin erzählt mir am Telefon, dass der UBS-Bankangestellte zunächst nicht wusste, worum es ging, als sie den "Securities-Lendung-Vertrag" verlangte.

Zweiter NACHTRAG vom 29.12.2009

In der helvetischen "SonntagsZeitung" vom 27.12.2009 findet sich folgender Beitrag von Hanspeter Bürgin, den mir ein aufmerksamer Abonnent zusandte:

"FINMA SETZT SICH GEGEN GROSSBANKEN DURCH.

Die Finanzmarktaufsicht verbietet das Leihgeschäft mit ungedeckten Wertpapieren.

BERN. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) macht Ernst und untersagt das Leihgeschäft mit ungedeckten Wertpapieren von Privatanlegern. Die per Rundschreiben kurz vor Weihnachten bekannt gemachte Regelung tritt allerdings erst Mitte 2010 in Kraft.

In der Bankensprache ist das Geschäft mit ausgeliehenen Wertpapieren als 'Securities Lending and Borrowing' (SLB) bekannt. Das Volumen der Wertpapier-Leihgeschäfte ohne Deckung ist laut Finma-Vorgängerin EBK erheblich. Es belief sich im Frühjahr 2008 auf geschätzte 60 Milliarden Franken. Bei diesem Leihgeschäft stellt der Kunde (oft Pensionskassen, Fonds oder andere Banken) seine Aktien der Bank zu Handelszwecken zur Verfügung und kassiert dafür eine verhältnismässig bescheidene Prämie. Dies passiert - je nach Vertrag - mit oder ohne Deckung.

Banken müssen Kunden explizit auf Risiken hinweisen

Die Risiken des SLB-Geschäfts wurden der Welt nach der Pleite der Lehman Brothers im September 2007 bewusst, als Wertpapiere in Milliardenhöhe verloren gingen. Statt Aktien erhalten die Kunden in einem solchen Fall lediglich einen (wertlosen) Rückerstattungsanspruch gegenüber der Bank. Wegen dieses Verlustrisikos will die Finma - entgegen den Forderungen der Grossbanken und der Bankiervereinigung - den Geltungsbereich auf institutionelle Anleger ausweiten, weil sich auch Pensionskassen 'nicht immer der Folgen des SLB-Geschäfts bewusst sind.'

Bei den Leihgeschäften mit gedeckten Wertpapieren muss der Bankkunde laut Finma-Rundschreiben künftig explizit auf Risiken hingewiesen werden. So etwa, dass er während der Dauer der Ausleihe die Vermögens- und Mitwirkungsrechte verliert.

Angesichts der Brisanz des Themas erstaunt es, dass die Finma so lange zugewartet hat und die Inkraftsetzung bis Ende Juni 2010 hinauszögert. Sie lässt den Banken zudem bis Ende 2010 Zeit, die bestehenden Verträge anzupassen."

Soweit der vollständig zitierte Artikel aus der SonntagsZeitung vom 27.12.2009. Was aus dem Beitrag nicht hervorgeht, ist die Tatsache, dass es sich bei den SLB-Geschäften in erster Linie um die so genannten REPO-Geschäfte handelt, die sich zwischen Geschäftsbank und Nationalbank abspielen und dem Zweck dienen, der Geschäftsbank Liqidität zu verschaffen - wofür die Nationalbank als Sicherheit die Wertschriften der Bankkunden erhält.

 

 

 

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Erstellt: 03.01.2009 • Stand: 03.01.2009 • Autor: Dirk Schröder

EINLEGERSCHUTZ
Das Szenario Banken-Grounding

Über das Thema "Einlegerschutz" ist in letzter Zeit in den Medien viel geschrieben worden. Es geht in der Schweiz um den gesetzlichen Schutz der Kleinsparer, der bei Bankenpleiten 30'000 Franken beträgt und auf 100'000 Franken angehoben werden soll. Dieser Aspekt des Einlegerschutzes soll hier nicht vertieft werden, die Fakten hierzu sind allgemein bekannt. Doch es gibt noch einen anderen Aspekt, der weithin unbekannt sein dürfte und Beachtung verdient.

Am 19.11.2008 erschien in der NZZ ein längerer Beitrag von Dr. Myriam A. Gehri, einer Rechtsanwältin aus Zürich, die zugleich Lehrbeauftragte an der Universität Zürich ist. Der Titel des Beitrags lautete "Das Szenario Banken-Grounding. Keine absolute Sicherheit durch den Abzug von Kundengeldern". Frau Gehri geht vom Sachverhalt aus, dass verunsicherte Bankkunden seit Wochen ihre Gelder aus schweizerischen Bankhäusern massenhaft abziehen und stellt dazu eine unerwartete Frage: "Was würde im Falle eines ... Groundings im Sinne eines Bankenkonkurses mit den bereits abgezogenen Kundengeldern passieren?"

Ihre nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Bankkontokorrent (Privat- und Sparkonto) und nicht auf Depotwerte, da letztere den Bankkunden im Konkursfall herausgegeben werden müssen. Geht nun eine Bank infolge der massiven Geldabzüge in Liquidation oder in Konkurs, so sind gemäss Frau Gehri "alle Rechtshandlungen, die der Schuldner [= die Bank] innerhalb der letzten fünf Jahre vor Konkurseröffnung vorgenommen hat, um Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zu begünstigen", anfechtbar. Unter "benachteiligten Gläubigern" sind dabei Bankkunden zu verstehen, die ihre Gelder von der betreffenden Bank nicht abgezogen haben. Das Ergebnis: "Nach der hier vertretenen Ansicht besteht daher eine erhöhte Gefahr, dass die Gerichte im Falle eines Bankenkonkurses die abgezogenen Kundengelder auf Klagen der Konkursverwaltung oder einzelner Gläubiger hin der Konkursmasse zurückführen könnten, um damit eine gerechte Aufteilung unter den nicht privilegierten Drittklassgläubigern zu ermöglichen."

SHOCKING! Doch die Replik liess nicht lange auf sich warten. Sie kam von Prof. Dr. Christian Brückner, Rechtsanwalt und Notar ind Basel und Zürich, und fand sich in der NZZ vom 22.11.2008. Brückner bezog sich auf den Gehri-Artikel und gelangte in seiner ausführlichen Gegendarstellung zu folgender Kernaussage:  "Ich halte diese Auffassung - mit Verlaub - für abwegig. Es ist bedauerlich, dass eine solche Meinung ihren Weg in die NZZ findet."

Am 3.1.2009 findet sich in der NZZ ein kurzer Beitrag "Der Madoff-Skandal bleibt undurchsichtig". Interessant ist hier vor allem der Schluss: "Bereits sind zahlreiche Klagen angestrengt worden. Anleger, die ihre Mittel in den letzten sechs Jahren zurückgezogen haben, müssen Rückforderungen des Sachwalters zugunsten der Liquidationsmasse gegenwärtigen." THEORIE und PRAXIS.

 


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